Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht
Fernstudium / Fernkurs
Zertifikat
14 Monate Ausbildungsdauer
Ziel des Fernstudiums
Vermittlung von Kenntnissen über die Grundzüge des Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht
Abschluss des Fernstudiums
keine Prüfung
Inhalte des Fernstudiums
u. a. gesetzliche Grundlagen, Anwendungsbereiche der erschließungs- und straßenbaubeitragsrechtliche Vorschriften – Aufbau des Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrechts – Erschließungs- und Straßenbaubeitragssatzung – beitragsfähige Anlagen, Einrichtungen – Beitragsfähige Maßnahmen – Umfang und Ermittlung des Erschließungsaufwands – Beitragsfähiger und umlagefähiger Aufwand – Verteilung des umlagefähigen Aufwands – satzungsmäßige Verteilungsregelung – Gegenstand und Entstehen der sachlichen Beitragspflichten – Entstehen der persönlichen Beitragspflicht und Fälligkeit des Beitrags – Vorausleistungen, Kostenspaltung und Ablösung – Billigkeitsregelungen und öffentliche Last – Festsetzungs- bis Insolvenzverfahren
Zusatz-Info: Lehrbriefe
Thema
Recht
Teilnahmevoraussetzungen
Nichtjuristen; Tätigkeit im entsprechenden staatlichen Bereich oder in der Bau- und/oder Immobilienwirtschaft
Präsenzphase und Anwesenheit
ist nicht vorgesehen
Prüfungsvoraussetzung
entfällt
Studiendauer
14 Monate
Studienbeginn
Zertifizierung
Staatliche Zulassung durch die ZFU (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht), Nr. 7212010Kosten & Gebühren
Die Studiengebühren bzw. Kosten für das Fernstudium Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht betragen insgesamt 1650 €.
Eine Finanzierung auf Raten ist eventuell möglich, bspw. durch 4 Monatsraten mit jeweils 412.5 €. Weiterhin ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass für das Fernstudium ein Stipendium beantragt werden kann. Ebenso ist ein Zuschuss bzw. eine Förderung durch verschiedene staatliche Stellen oder den Arbeitgeber möglich.
Bitte beachten Sie, dass die vorliegenden Daten für das Fernstudium “Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht” des Anbieters “vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.” dem letzten Stand der Redaktion entsprechen und sich mittlerweile geändert haben können. Verbindliche Informationen erhalten Sie direkt beim Anbieter.
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