Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht (AK-Jura)
Fernstudium / Fernkurs
Zertifikat
4 Monate Ausbildungsdauer
Ziel des Fernstudiums
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht gemäss Fachanwaltsordnung
Abschluss des Fernstudiums
Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Inhalte des Fernstudiums
Vertragsrecht der Informationstechnologien einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB – Recht des elektron. Geschäftverkehrs einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen – Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht – Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischen Besonderheiten – Recht der Kommunikationsnetze und -dienste insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste – Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht – Internationale Bezüge einschließlich internationales Privatrecht – Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien – Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Zusatz-Info: 4 interaktive Lernmodule
Thema
Recht
Teilnahmevoraussetzungen
erstes und zweites juristisches Staatsexamen – Multimedia-PC mit Internet-Zugang
Präsenzphase und Anwesenheit
3 Tage ( für drei je 5-stündige Abschlussklausuren)
Prüfungsvoraussetzung
Nachweis ausreichender Vorbereitung
Studiendauer
4 Monate
7 Stunden pro Woche
Studienbeginn
Zertifizierung
Staatliche Zulassung durch die ZFU (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht), Nr. 5111918Kosten & Gebühren
Die Studiengebühren bzw. Kosten für das Fernstudium Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht (AK-Jura) betragen insgesamt 1200 €.
Eine Finanzierung auf Raten ist eventuell möglich, bspw. durch 6 Monatsraten mit jeweils 200 €. Weiterhin ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass für das Fernstudium ein Stipendium beantragt werden kann. Ebenso ist ein Zuschuss bzw. eine Förderung durch verschiedene staatliche Stellen oder den Arbeitgeber möglich.
Bitte beachten Sie, dass die vorliegenden Daten für das Fernstudium “Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht (AK-Jura)” des Anbieters “Akademie für juristische Fachseminare AK-Jura” dem letzten Stand der Redaktion entsprechen und sich mittlerweile geändert haben können. Verbindliche Informationen erhalten Sie direkt beim Anbieter.
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