Google Ads Steuern – Finanzamt verlangt 15% Quellensteuer?

Die deutschen Finanzbehörden veranlassen, dass die Besteuerung von bestimmten Google-Produkten, wie vor allem Google Ads (ehemals Google AdWords), aber auch anderer Anbieter wie Facebook, künftig indirekt durch die private Wirtschaft vorgenommen werden soll. Die Unternehmen und Online-Marketing-Agenturen, die regelmäßig Werbung auf den Plattformen und besonders in der Suchmaschine und dem Display-Netzwerk von Google schalten, zeigen sich überrascht und befürchten hohe Nachzahlungen.

Steuereintreiber bei Google & Co.: Potenziell Hunderten deutschen Digitalfirmen droht das Aus – wegen eines kruden Versuchs des deutschen Fiskus, Google & Co. zu besteuern Frontal 21

Steuernachzahlungen für die Buchung von Anzeigen auf Google - Katze spielt mit kleiner Eidechse
Katze spielt mit kleiner Eidechse: Das Finanzamt fordert Steuernachzahlungen für die Buchung von Anzeigen in der Google-Suchmaschine und auf anderen Portalen
Bild: Basile Morin [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

Bekannt wurde die Einführung der Steuerpläne durch einen Bericht des Magazins Frontal 21, laut dem die bayerischen Finanzbehörden bereits aktive Maßnahmen getroffen haben, um die Steuern einzufordern. Im Bericht wird die Praxis plastisch an der Firma Schönberger, einem bayerischen Mittelständler, erläutert, die nach der letzten Betriebsprüfung die Aufforderung erhielt “auf alle Werbeanzeigen, die sie in den vergangenen Jahren bei Google geschaltet hat, nachträglich 15 Prozent Steuern zu zahlen.” Derartige Post sollen auch viele weitere Firmen erhalten haben.

Das verantwortliche Finanzamt in München wendet dabei den Sachverhalt an, dass der ausländische Geschäftspartner, also Google, nicht direkt besteuert werden kann. Daher soll das deutsche Unternehmen eine sogenannte Quellensteuer in Höhe von 15% abführen und diese seinerseits wieder durch Google zurückerstattet bekommen.

Frontal21 berichtet, wie der Versuch, Internet-Giganten zur Kasse zu bitten, sich als fataler Bumerang erweisen könnte – und nun ausgerechnet jene Branche bedroht, die die Bundesregierung in Sonntagsreden zu schützen verspricht. Frontal 21

Das Magazin zitiert zu diesen Aktivitäten unter anderem den Steuerrechtsexperten Manuel Theisen, der das Vorhaben zweifelhaft erscheinen lässt, da “ein bayrischer Einzelunternehmer wohl kaum an Google herankommen könne, wenn sich doch die Finanzverwaltungen dieser Welt daran die Zähne ausbeißen würden.” Der ebenfalls zitierte Christoph Wenk-Fischer vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland, hält die Regelung für “unerträglich, zumal sie potenziell fast alle deutsche Firmen erfassen könnte, die modernes Onlinemarketing machen” und diese in eine “ruinöse” und “schwierige Lage bis hin zur Insolvenz” treibe.

Frontal 21 berichtet, dass es oft um Beträge von mehren Millionen Euro gehe, da die Steuerbelastung rückwirkend bis teilweise sieben Jahre wirke und die betroffenen Unternehmen entsprechende Rückstellungen in ihrer Bilanz vorsehen müssen, da sonst eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung drohe. Der Bundesfinanzminister soll sich noch nicht dazu festgelegt haben, das bayerische Finanzministerium sei jedoch angewiesen “die betroffenen Fälle bis zur endgültigen Festlegung einer bundeseinheitlichen Verwaltungsauffassung offen zu halten.”

Das Magazin Wirtschaftswoche berichtet in der Ausgabe 8/2019 ebenfalls über den “Trick, um Google, Facebook & Co. zu besteuern”. Die zwischen den Finanzministern im Gespräch befindliche Digitalsteuer sei noch keine Realität, die Einführung einer Sonderabgabe auf die Betriebsausgaben für Suchmaschinenwerbung bei ausländischen Marketinganbietern durch das Finanzamt München III dagegen eventuell schon.

Die Wirtschaftswoche zitiert dazu den Chef der Münchner Betriebsprüfer Franz Hruschka, welcher anführt, dass “die Aufwendungen für Suchmaschinenwerbung nicht als normale Ausgaben zu betrachten sein, sondern als eine Art Entgelt für die Nutzung von Algorithmen, um etwa bei Google attraktiv platziert zu werden.” Dementsprechend würde ein Paragraf des Einkommensteuergesetzes greifen können und für Lizenzzahlungen ins Ausland die Quellensteuer von 15 Prozent vorsehen.

Trotz den geteilten Meinungen verschiedener Experten über die Rechtmäßigkeit der zusätzlichen Steuern auf Google Ads und Facebook Anzeigen und der schwer zu beurteilenden Lage, inwieweit sich diese wieder praktikabel durch Google zurückerstatten lassen, gilt es zu bedenken, dass die deutschen Finanzbehörden Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe in Aussicht haben.