Ziel des Fernstudiums
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im Sozialrecht gemäß Fachanwaltsordnung
Abschluss des Fernstudiums
Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt im Sozialrecht
Inhalte des Fernstudiums
allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht – besonderes Sozialrecht – Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung) – Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden – Recht des Familienlastenausgleichs – Recht der Eingliederung Behinderter – Sozialhilferecht – Ausbildungsförderungsrecht
Zusatz-Info: 4 interaktive Lernmodule
Thema
Sozial
Teilnahmevoraussetzungen
erstes und zweites juristisches Staatsexamen – Multimedia-PC mit Internet-Zugang
Präsenzphase und Anwesenheit
3 Tage (für drei je 5-stündige Abschlussklausuren)
Prüfungsvoraussetzung
Nachweis ausreichender Vorbereitung
Studiendauer
4 Monate
7 Stunden pro Woche
Studienbeginn
Zertifizierung
Staatliche Zulassung durch die ZFU (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht), Nr. 579913Kosten & Gebühren
Die Studiengebühren bzw. Kosten für das Fernstudium Fachanwaltsseminar Sozialrecht (AK-Jura) betragen insgesamt 1800 €.
Eine Finanzierung auf Raten ist eventuell möglich, bspw. durch 6 Monatsraten mit jeweils 300 €. Weiterhin ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass für das Fernstudium ein Stipendium beantragt werden kann. Ebenso ist ein Zuschuss bzw. eine Förderung durch verschiedene staatliche Stellen oder den Arbeitgeber möglich.
Bitte beachten Sie, dass die vorliegenden Daten für das Fernstudium “Fachanwaltsseminar Sozialrecht (AK-Jura)” des Anbieters “Akademie für juristische Fachseminare AK-Jura” dem letzten Stand der Redaktion entsprechen und sich mittlerweile geändert haben können. Verbindliche Informationen erhalten Sie direkt beim Anbieter.
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