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Das sind Ihre Rechte bei einer Flugverspätung

Die Koffer sind gepackt und die Vorfreude auf das Wellnesshotel, die Einreise nach China oder ein anderes Reiseziel ist riesig. Endlich kann es losgehen, doch die langersehnte Reise beginnt am Flughafen oftmals mit einem stundenlangen Warten. Wenn sich der gebuchte Flug verspätet, ist dies sehr ärgerlich, aber vielen Passagieren steht laut Fluggastrechteverordnung der EU bei über drei Stunden Wartezeit eine Entschädigung zu. Wer Anspruch darauf hat und wie Du dich im entsprechenden Fall am besten verhältst, erfährst Du nachfolgend.

Flugverspätung Entschädigung & Rechte
Ihr Flug hat Verspätung oder ist erst gar nicht gestartet? Was nun? Die Reise und ihre Flugkosten direkt abzuhaken oder gleich den ganzen Urlaub so schnell wie möglich zu vergessen wäre übertrieben, denn Sie haben unter anderem dank der Fluggastrechteverordnung der EU Möglichkeiten Ihr Geld erstattet zu bekommen

Flugverspätung – wann besteht welcher Anspruch auf Entschädigung?

Als Fluggast in der EU sind Deine Rechte bei einer Flugverspätung in einer Verordnung sehr genau definiert. Zunächst einmal muss die Fluggesellschaft Dich ab einer Verspätung von zwei Stunden mit Speisen und Getränken versorgen und Dir die Möglichkeit geben, mit der Familie oder Freunden Kontakt aufzunehmen, beispielsweise per Telefon. Des Weiteren steht vielen Passagieren bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden unabhängig vom Ticketpreis eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro zu. Relevant ist die Ankunft am Urlaubsort und nicht der Abflug. Die Höhe der Entschädigungssumme hängt von der Flugstrecke ab:

  • Kurzstrecken bis zu 1500 km: Entschädigung von 250 Euro
  • Mittelstrecken bis zu 3500 km: 400 Euro
  • Langstrecken mehr als 3500 km: 600 Euro

Ihre Ansprüche auf Entschädigung können Sie bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. Eine Voraussetzung ist, dass die Airline selbst für die Verspätung verantwortlich ist, beispielsweise aufgrund eines technischen Defekts. Dann ist sie dazu verpflichtet, dem Fluggast eine Entschädigung zu zahlen. Bei außergewöhnlichen Umständen gilt dies nicht. Hierfür gibt es verschiedene Gründe wie:

  • Streik
  • extreme Witterungsbedingungen wie Sturm
  • Terrorwarnung
  • politische Instabilität

Die Voraussetzungen für eine Ausgleichszahlung sind außerdem: Der Flug muss innerhalb der Europäischen Union starten oder die Fluggesellschaft ihren Sitz hier haben und der Flieger in der EU landen. Verschiebt sich der Flug auf den kommenden Tag, muss die Airline für eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen. Ab einer Verspätung von fünf Stunden steht Dir unabhängig vom Entschädigungsanspruch eine Erstattung des Flugpreises bzw. Stornierung des Flugs zu.

Richtiges Verhalten bei einer Flugverspätung

Lass Dir den Grund für die Flugverspätung vom Bodenpersonal der Airline schriftlich bestätigen. Protokolliere die Ankunftszeit am Zielort. Fotografiere die Abflugtafel, die die genaue Verspätung anzeigt. Hebe alle wichtigen Unterlagen wie die Bordkarte bzw. das E-Ticket und die Buchungsbestätigung auf. Auch der Austausch der Kontaktdaten von Zeugen ist sehr hilfreich. Um Deinen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen, musst Du Dich schriftlich an die Airline wenden. Viele Fluggesellschaften verweigern die Zahlung der Ausgleichssumme, auch wenn der Passagier im Recht ist. Im Internet gibt es auf Fluggastrecht-Portalen Reiserechtsexperten, die sich auf die Durchsetzung der Forderungen spezialisiert haben und Dir im Rahmen einer Provision, die Du nur bei erfolgreicher Durchsetzung der Ansprüche zahlst, Unterstützung anbieten. Im Vorfeld kannst Du hier Deine Erfolgsaussichten kostenlos prüfen lassen.

Zusammenfassung

Seit dem Jahr 2004 sind europäische Airlines bei Flugverspätungen dazu verpflichtet, im Rahmen der Fluggastrechte eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro zu leisten, wenn sie aus keinen außergewöhnlichen Umständen resultiert und die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die genaue Höhe hängt von der Flugdistanz ab. Dies ist bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden der Fall. Die Airline muss sich zudem um Deine Verpflegung kümmern, Telefonate oder E-Mails zur Kontaktaufnahme ermöglichen und, falls der Flieger erst am nächsten Tag startet, eine Übernachtung inklusive Transfer zum Hotel zahlen. Lasse Dir die Verspätung und deren Ursache am Flughafen bestätigen, damit die Fluggesellschaft im Nachhinein nicht „außergewöhnliche Umstände“ als Grund nennt. Hebe alle relevanten Unterlagen auf. Viele Airlines kommen der Zahlungspflicht nicht nach. In diesem Fall solltest Du Dir Unterstützung holen.

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